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Urteil des Gerichts vom 10. April 2024 – AL/Rat

(Rechtssache T-22/22)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Disziplinarstrafe – Entfernung aus dem Dienst – Untersuchung des OLAF – Grundsatz der guten Verwaltung – Art. 22 des Anhangs IX des Statuts – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Art. 10 des Anhangs IX des Statuts – Verhältnismäßigkeit – Schutzwürdiges Vertrauen – Fürsorgepflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: AL (vertreten durch Rechtsanwältin R. Rata)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch M. Bauer und M. Alver als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger, die Verfügung des Rates der Europäischen Union vom 27. September 2021 aufzuheben, mit der er aus dem Dienst entfernt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

AL trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

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1     ABl. C 109 vom 7.3.2022.