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Klage, eingereicht am 3. März 2014 – PRS Mediterranean/HABM – Reynolds Presto Products, Inc. (NEOWEB)

(Rechtssache T-166/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: PRS Mediterranean Ltd (Tel Aviv, Israel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Späth und V. Töbelmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Reynolds Presto Products, Inc. (Richmond, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. November 2013 in den verbundenen Sachen R 889/2012-2 und R 635/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NEOWEB“ für Waren der Klasse 19 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 184 568.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Verschiedene nationale Wortmarken „GEOWEB“ für Waren der Klassen 1, 17 und 19 sowie die nicht eingetragene Marke „GEOWEB“, die im Handelsverkehr in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union benutzt wird.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 8 Abs. 4 und 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.