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Klage, eingereicht am 19. Mai 2014 – Comercializadora Eloro/HABM – Zumex Group (zumex)

(Rechtssache T-354/14)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Comercializadora Eloro, SA (Ecatepec, Mexiko) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. L. de Castro Hermida)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zumex Group, SA (Moncada, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

in Anbetracht der im Verwaltungsverfahren vorgelegten und der mit der Klageschrift im vorliegenden Verfahren eingereichten Unterlagen festzustellen, dass die Klägerin die Benutzung ihrer älteren Marke „Jumex“ für Fruchtsäfte der Klasse 32 hinreichend nachgewiesen hat;

angesichts des Nachweises der Benutzung der älteren Marke durch die Widerspruchsführerin und Klägerin die Anmeldung der Marke „Zumex“ für sämtliche Waren der Klasse 32 zurückzuweisen, weil bei gleichzeitigem Vorhandensein der beiden Marken auf den Markt für den Verbraucher die Gefahr einer Verwechslung besteht, da die Marken ähnlich lauten und identische Waren bezeichnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Zumex Group, SA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „zumex“ für Waren der Klasse 32 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 845 598.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „JUMEX“ für Waren der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Nachweis der Benutzung der älteren Marke und Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.