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Klage, eingereicht am 24. Juni 2022 – Carmeuse Holding/Kommission

(Rechtssache T-385/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Carmeuse Holding SRL (Brașov, Rumänien), vertreten durch Rechtsanwältin S. Olaru, Rechtsanwältin R. Ionescu und Rechtsanwalt R. Savin

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

den Beschluss der Kommission 2022/C 160/09 vom 14. Februar 2022 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Litauens, Ungarns, Rumäniens, Sloweniens, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen1 , für nicht zu erklären, soweit er den Anlagen Valea Mare-Pravăț und Fieni der Klägerin für die Jahre 2021–2025 eine unzutreffende Zahl an kostenlosen Zertifikaten zuteilt und

für die Jahre 2021–2025 pro Jahr eine Zahl von 5 355 kostenlosen Zertifikaten für die Carmeuse Holding SRL – Anlage Valea Mare-Pravăț in Valea Mare-Pravăț, Kreis Argeș, Rumänien, ID 55 im Register der Union kürzt;

für die Jahre 2021–2025 pro Jahr eine Zahl von 4 569 kostenlosen Zertifikaten für die Carmeuse Holding SRL – Anlage Fieni in Fieni, S Gării Nr. 2, Kreis Dâmbovița, Rumänien, ID 56 im Register der Union kürzt;

der Beklagten die der Klägerin in diesem Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen;

alle weiteren rechtlich gebotenen Maßnahmen zu erlassen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf drei Klagegründe:

Erstens rügt sie, dass im angefochtenen Beschluss die den Anlagen von Carmeuse zugeteilte Zahl der kostenlosen Zertifikate falsch berechnet worden sei.

Zweites macht sie geltend, dass die Kommission mit der Verabschiedung des angefochtenen Beschlusses mehrere wesentliche Grundsätze des Unionsrechts verletzt habe, namentlich den Grundsatz der Gleichbehandlung, den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Recht von Carmeuse auf eine ordnungsgemäße Verwaltung sowie die Verteidigungsrechte, wodurch den Anlagen von Carmeuse eine geringere Zahl an kostenlosen Zertifikaten zugeteilt worden sei.

Drittens rügt sie, dass der angefochtene Beschluss im Hinblick auf die den Anlagen von Carmeuse zugeteilte Zahl an kostenlosen Zertifikaten unzureichend begründet sei, da er weder den Entscheidungsfindungsprozess noch die Begründung für die Zurückweisung des Vorbringens von Carmeuse genauer erläutere und die tragenden Gründe, weshalb die von der Kommission daher angewandte Formel anstelle der verbindlichen Rechtsvorschriften trete, nicht behandele.

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1 Beschluss der Kommission vom 14. Februar 2022 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Litauens, Ungarns, Rumäniens, Sloweniens, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (2022/C 160/09) (ABl. 2022, C 160, S. 27).