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Klage, eingereicht am 7. Juli 2014 – Decal España/Kommission

(Rechtssache T-509/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Decal España, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Silva Sánchez)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell (SEAF) bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;

hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung bezeichnet werden;

hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit unter Verletzung allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;

auf jeden Fall Art. 4 des angefochtenen Beschlusses, soweit darin zur Rechtmäßigkeit der von den Investoren mit anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge Stellung genommen wird, vollständig oder in der Weise für nichtig zu erklären, dass das Verbot der Abwälzung auf die Rentabilität der Operationen beschränkt wird, und

der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.