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Beschluss des Gerichts vom 8. November 2011 - Elementis u. a./Kommission

(Rechtssache T-43/10)

(Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinnstabilisatoren und ESBO/Ester-Wärmestabilisatoren - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Aufhebung der Entscheidung - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Elementis plc (London, Vereinigtes Königreich), Elementis Holdings Ltd (London), Elementis UK Ltd (London) und Elementis Services Ltd (London) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Wessely und A. de Brousse, A. Woods, Solicitor, und Rechtsanwalt E. Spinelli,)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Ronkes Agerbeek und J. Bourke im Beistand von J. Holmes, Barrister)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2009) 8682 endg. der Kommission vom 11. November 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38589 - Wärmestabilisatoren), soweit sie die Klägerinnen betrifft, sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerinnen verhängten Geldbußen

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.