Klage, eingereicht am 9. November 2012 - Eckes-Granini/HABM - Panini (PANINI)
(Rechtssache T-487/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Eckes-Granini Group GmbH (Nieder-Olm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Berlit)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Panini SpA (Modena, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 2393/2011-2 aufzuheben;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "PANINI" für Waren der Klasse 32 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8721987.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke Nr. 121780 "GRANINI" für u. a. Waren der Klasse 32; deutsche Wortmarke Nr. 30315871 "GRANINI" für Waren u. a. der Klasse 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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