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Klage, eingereicht am 9. November 2012 - Eckes-Granini/HABM - Panini (PANINI)

(Rechtssache T-487/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Eckes-Granini Group GmbH (Nieder-Olm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Berlit)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Panini SpA (Modena, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 2393/2011-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "PANINI" für Waren der Klasse 32 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8721987.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke Nr. 121780 "GRANINI" für u. a. Waren der Klasse 32; deutsche Wortmarke Nr. 30315871 "GRANINI" für Waren u. a. der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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