Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší soud České republiky, eingereicht am 20. September 2021 – QT/02 Czech Republic a. s.
(Rechtssache C-574/21)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Nejvyšší soud České republiky
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: QT
Beklagte: 02 Czech Republic a. s.
Vorlagefrage
Ist der Begriff „[die] dem Handelsvertreter … entgehenden Provisionen“ im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Buchst. a zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG1 des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter dahin auszulegen, dass diese Provisionen auch jene Provisionen für den Abschluss von Verträgen umfassen, die der Handelsvertreter mit den Kunden, die er für den Unternehmer geworben oder mit denen er die Geschäftsverbindung wesentlich erweitert hat, abgeschlossen hätte, wenn die Handelsvertretung fortbestanden hätte?
Falls diese Frage zu bejahen ist, unter welchen Voraussetzungen gilt diese Schlussfolgerung auch im Hinblick auf die sogenannten Einmalprovisionen für den Vertragsabschluss?
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1 ABl. 1986, L 382, S. 17.