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Klage, eingereicht am 7. Juni 2023 – Naturgy Energy Group/EUIPO – Global Power Service (gps global power service)

(Rechtssache T-312/23)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Naturgy Energy Group, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Mora Cortés)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Global Power Service SpA (Verona, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke gps global power service – Anmeldung Nr. 18 001 007.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. März 2023 in der Sache R 505/2022-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben/zu widerrufen, soweit die Beschwerde in der Sache R 505/2022-4 zurückgewiesen wird, und die streitige Marke insgesamt für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen zuzulassen;

dem EUIPO und der Streithelferin (wenn sie sich am Rechtsstreit beteiligt und diesem beitritt) die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Hauptabteilung Kerngeschäft und der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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