Language of document : ECLI:EU:T:2011:689





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. November 2011 – bpost/Kommission

(Rechtssache T‑514/09)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren des Amts für Veröffentlichungen – Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben – Vergabekriterien – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Verfahren zur Nachprüfung der Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens – Ausgleich mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Für Nachprüfungsverfahren zuständige Instanzen – Pflicht zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Rechts auf Wahrung der Geschäftsgeheimnisse im Hinblick auf den Inhalt der von den Verfahrensbeteiligten übergebenen Unterlagen – Voraussetzungen – Ausgleich der genannten Pflicht mit den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes und der Wahrung der Verteidigungsrechte (Art. 267 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 25-26)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Grenzen – Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnrn. 64, 66)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit, die Chancengleichheit zu gewährleisten und dem Grundsatz der Transparenz zu entsprechen – Umfang der Verpflichtung zur Transparenz (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89) (vgl. Randnr. 65)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Abschluss eines Vertrags nach Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 121)

5.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 167)

6.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Einem Bieter entstandene Kosten – Anspruch auf Entschädigung – Fehlen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 101) (vgl. Randnr. 173)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 mitgeteilten Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10234 „Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen“ (ABl. 2009/S 176-253034) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.