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Klage, eingereicht am 15. September 2006 - Budějovický Budvar / HABM - Anheuser-Busch (BUD)

(Rechtssache T-255/06)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Budějovický Budvar, národní podnik (České Budějovice, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Fajgenbaum)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Anheuser-Busch, Incorporated

Anträge    

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung R 241/2005-2 der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juni 2006 aufzuheben;

die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke "BUD" Nr. 1 257 849 für sämtliche von ihr beanspruchten Waren der Klassen 16, 21, 25 und 32 zurückzuweisen;

die Entscheidung des Gerichts an das HABM weiterzuleiten;

Anheuser-Busch zur Zahlung sämtlicher Gebühren und Auslagen zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Anheuser-Busch, Incorporated

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "BUD" für Waren der Klassen 16, 21, 25 und 32 - Anmeldung Nr. 1 257 849

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Geschützte Ursprungsbezeichnung "BUD" für Bier

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/941 sowie gegen Artikel 20 der Durchführungsverordnung Nr. 2868/952, da die Beschwerdekammer nicht befugt sei, über die Gültigkeit der von der Klägerin mit ihrem Widerspruch geltend gemachten Ursprungsbezeichnung zu entscheiden. Die Klägerin trägt auch vor, dass das Zeichen "BUD" eine in Frankreich sowie in Österreich geschützte Ursprungsbezeichnung sei. Darüber hinaus macht sie eine fehlerhafte Anwendung des Artikels 8 Absatz 4 der Verordnung Nr. 40/94 geltend, da die Ursprungsbezeichnung "BUD" sehr wohl ein im geschäftlichen Verkehr benutztes Kennzeichenrecht sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).

2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1995, L 303, S. 1).