Language of document : ECLI:EU:T:2016:375





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. Juni 2016 – CW/Rat

(Rechtssache T‑224/14)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren von Geldern – Verlängerung – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit – Sachverhaltsirrtum – Ermessensmissbrauch – Außervertragliche Haftung“

1.                     Handlungen der Organe – Wahl der Rechtsgrundlage – Beschluss über den Erlass restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Art. 29 EUV – Zulässigkeit (Art. 21 EUV, 23 EUV, 24 Abs. 1 EUV, 25 EUV, 28 EUV und 29 EUV; Art. 275 Abs. 2 AEUV; Beschluss 2011/72/GASP des Rates, Art. 1 Abs. 1) (vgl. Rn. 64, 66, 67, 76)

2.                     Handlungen der Organe – Wahl der Rechtsgrundlage – Verordnung über die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Art. 215 Abs. 2 AEUV – Zulässigkeit (Art. 215 Abs. 2 AEUV und 288 AEUV; Verordnung Nr. 101/2011 des Rates) (vgl. Rn. 68, 77)

3.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien –Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Veruntreuung öffentlicher Gelder – Begriff – Autonome und einheitliche Auslegung – Weite Auslegung (Beschluss 2011/72/GASP des Rates, Art. 1 Abs. 1) (vgl. Rn. 84, 89-92, 96)

4.                     Recht der Europäischen Union – Auslegung – Methoden – Grammatische, systematische und teleologische Auslegung – Praktische Wirksamkeit (Beschluss 2011/72/GASP des Rates, Art. 1 Abs. 1) (vgl. Rn. 86-88, 100, 118, 120, 127, 129, 132, 133)

5.                     Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Rechtsakten der Organe – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Umfang der Kontrolle – Beweis für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – Verpflichtung des Rates, systematisch die von den Behörden eines Drittlands vorgelegten Beweise zu prüfen – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beschlüsse des Rates 2011/72/GASP und 2014/49/GASP) (vgl. Rn. 137-139, 149-151, 156-158)

6.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien –Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Beschränkung des Eigentumsrechts und des Rechts auf freie Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Art. 21 Abs. 2 Buchst. b und d EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 16, 17 Abs. 1 und 52 Abs. 1; Beschlüsse des Rates 2011/72/GASP und 2014/49/GASP) (vgl. Rn. 167-173, 178, 179, 188, 189, 192, 193)

7.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Ermessensmissbrauch – Begriff (vgl. Rn. 198)

8.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 211)

9.                     Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass eines Feststellungsurteils – Offensichtliche Unzuständigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 219)

Gegenstand

Zum einen Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/49/GASP des Rates vom 30. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. 2014, L 28, S. 38), soweit er den Kläger betrifft, und zum anderen Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

CW trägt seine eigenen Kosten sowie die dem Rat der Europäischen Union entstandenen Kosten.