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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif (Luxemburg), eingereicht am 16. Januar 2012 - Elodie Giersch, Benjamin Marco Stemper, Julien Taminiaux, Xavier Renaud Hodin, Joëlle Hodin/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-20/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal administratif

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Elodie Giersch, Benjamin Marco Stemper, Julien Taminiaux, Xavier Renaud Hodin, Joëlle Hodin

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Vorlagefrage

Handelt es sich unter Berücksichtigung des in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerten gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei den von Luxemburg angestellten bildungs- und haushaltspolitischen Erwägungen - nämlich dem Bemühen, den derzeit bei der Wohnbevölkerung Luxemburgs im internationalen Vergleich unzureichenden Anteil von Personen mit Hochschulabschluss zu erhöhen -, die ernsthaft in Frage gestellt wären, wenn der Staat Luxemburg die Studienbeihilfen allen Studierenden auch ohne jede Anbindung an die Gesellschaft des Großherzogtums für die Durchführung eines Hochschulstudiums in jedem beliebigen Land gewähren müsste, was eine unangemessene Belastung des luxemburgischen Haushalts zur Folge hätte, um Erwägungen im Sinne der oben angeführten Gemeinschaftsrechtsprechung, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen können, die aus der sowohl luxemburgischen Staatsangehörigen als auch Angehörigen anderer Mitgliedstaaten für den Bezug einer Studienbeihilfe auferlegten Wohnsitzpflicht folgt?

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2).