Language of document :

Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 – Izuzquiza u. a./Parlament

(Rechtssache T-375/22)1

(Zugang zu Dokumenten – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente über die an ein Mitglied des Parlaments gezahlten Vergütungen und erstatteten Kosten sowie über die Gehälter und Vergütungen seiner parlamentarischen Assistenten – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 – Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person – Erforderlichkeit der Übermittlung personenbezogener Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck – Art. 9 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2018/1725)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Luisa Izuzquiza (Berlin, Deutschland), Arne Semsrott (Berlin), Stefan Wehrmeyer (Berlin) (vertreten durch J.Pobjoy, Barrister at Law)

Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch N. Lorenz und J.-C. Puffer als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragen die Kläger die Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Parlaments mit dem Aktenzeichen A(2021) 10718C vom 8. April 2022, mit dem ihnen der Zugang zu Dokumenten des Parlaments verweigert wurde, die Informationen über die von Herrn Ioannis Lagos und seinen parlamentarischen Assistenten erhaltenen Vergütungen enthalten.

Tenor

Der Beschluss des Europäischen Parlaments mit dem Aktenzeichen A(2021) 10718C vom 8. April 2022 wird insoweit für nichtig erklärt, als er Frau Luisa Izuzquiza, Herrn Arne Semsrott und Herrn Stefan Wehrmeyer zum einen den Zugang zu den Dokumenten verweigert, die die Reisekostenerstattungen und Tagegelder betreffen, die das Parlament an Herrn Ioannis Lagos gezahlt hat und die personenbezogene Daten über ihn enthalten, und zum anderen den Zugang zu Dokumenten verweigert, die die Reisekostenerstattungen betreffen, die das Parlament an die parlamentarischen Assistenten von Herrn Lagos gezahlt hat und die personenbezogene Daten über diese Assistenten enthalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Parlament trägt die Kosten.

____________

1     ABl. C 326 vom 29.8.2022.