Beschluss des Gerichts vom 19. Dezember 2013 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-385/13 P)1
(Rechtsmittel − Öffentlicher Dienst − Klageabweisung im ersten Rechtszug wegen offensichtlicher Unzulässigkeit − Fehlende Identität zwischen der per Telefax eingereichten Klageschrift und der später eingereichten Urschrift − Einreichung der Urschrift nach Fristablauf − Verspätete Klage − Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara im Beistand von A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Mai 2013, Marcuccio/Kommission (F-4/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
____________1 ABl. C 284 vom 28.9.2013.