Klage, eingereicht am 22. Januar 2013 - GRE/HABM - Villiger Söhne (LIBERTE american blend)
(Rechtssache T-30/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH (Kloster Lehnin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen I. Memmler und S. Schulz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Villiger Söhne GmbH (Waldshut-Tiengen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2012, in der Sache R 731/2012-1, aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Wortelemente "LIBERTE american blend" enthält, für Waren der Klasse 34 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 481 252
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Villiger Söhne GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke und Bildmarke, die die Wortelemente "La LIBERTAD' enthält, für Waren der Klassen 14 und 34
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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