Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. Juli 2011 - Trabelsi u. a./Rat
(Rechtssache T-187/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien - Einfrieren von Geldern - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Mohamed Trabelsi (Paris, Frankreich), Ines Lejri (Paris), Moncef Trabelsi (Paris), Selima Trabelsi (Paris) und Tarek Trabelsi (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt A. Metzker, dann Rechtsanwalt A. Tekari)
Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und G. Étienne)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen und auf Aussetzung des Vollzugs des Durchführungsbeschlusses 2011/79/GASP des Rates vom 4. Februar 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 31, S. 40)
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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