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Klage, eingereicht am 7. September 2015 – Mengozzi/HABM – Consorzio per la Tutela dell'Olio Extravergine di Oliva Toscano (TOSCORO)

(Rechtssache T-510/15)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Roberto Mengozzi (Monaco, Monaco) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schuffenecker)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Consorzio per la Tutela dell'Olio Extravergine di Oliva Toscano IGP (TOSCORO)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaber der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „TOSCORO“/Gemeinschaftsmarke Nr. 2 752 509

Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2015 in der Sache R 322/2014-2

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung teilweise zu bestätigen und den Teil der Entscheidung aufzuheben, mit dem die Eintragung der Gemeinschaftsmarke für die Waren „Speiseöle und -fette; pflanzliche Speiseöle, insbesondere Olivenöle“ sowie „Creme aus grünen und schwarzen Oliven“ für ungültig erklärt wird;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, einschließlich derjenigen, die dem Kläger vor der Beschwerdekammer entstanden sind;

dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sollte er diesem Rechtsstreit als Streithelfer beitreten, die Kosten aufzuerlegen, einschließlich derjenigen, die dem Kläger vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. k der Verordnung Nr. 207/2009 sowie von Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012;

Verletzung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1151/2012;

Verletzung von Art. 15 des TRIPS-Übereinkommens.

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