Language of document : ECLI:EU:T:2017:60





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 3. Februar 2017 –
Kessel medintim/EUIPO – Janssen-Cilag (Premeno)

(Rechtssache T-509/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Premeno – Ältere nationale Wortmarke Pramino – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht ergangen ist – Recht auf Anhörung – Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.      Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Entscheidungen des Amtes – Wahrung der Verteidigungsrechte – Tragweite des Grundsatzes

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 2)

(vgl. Rn. 22, 23)

2.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer Beschwerdekammer aufgehoben wird – Erneute Prüfung der Beschwerde – Wahrung der Verteidigungsrechte

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 2)

(vgl. Rn. 25, 26, 28)

3.      Nichtigkeitsklage – Aufhebungsurteil – Wirkungen – Verpflichtung, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen – Umfang – Berücksichtigung von Begründung und Tenor des Urteils

(Art. 266 AEUV)

(vgl. Rn. 32)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 41-43, 72)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Ergänzender Charakter der Waren – Pharmazeutische Erzeugnisse

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 59, 60)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Premeno und Pramino

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 69, 71, 76, 77)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juli 2015 (Sache R 349/2015‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Janssen-Cilag GmbH und der Kessel medintim GmbH

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kessel medintim GmbH trägt die Kosten.