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Amtsblattmitteilung

 

        Klage des José Pedro Pessoa e Costa gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Mai 2002

(Rechtssache T-166/02)

Verfahrenssprache: Französisch

José Pedro Pessoa e Costa, wohnhaft in Lissabon, hat am 28. Mai 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Jean-Noël Louis, Etienne Marchal und Albert Coolen; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 2001, gegen ihn ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, aufzuheben;

(die Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Antrag des Direktors der EBDD, ihn zur EBDD zu versetzen, abgelehnt wurde, gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b des Statuts aufzuheben;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger habe bei seiner Wiederverwendung nach einem Urlaub aus persönlichen Gründen beantragt, von der Kommission zur Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) versetzt zu werden. Dieser Versetzung sei von der Kommission wegen der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen den Kläger aufgrund einer Anklageverfügung der portugiesischen Behörden abgelehnt worden.

Zur Begründung seiner Klage bringt der Kläger vor, dass die Entscheidung, ein Disziplinarverfahren gegen ihn zu eröffnen, unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 5 des Statuts getroffen worden sei. Außerdem beruft sich der Kläger auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie einen Verstoß gegen Artikel 87 des Statuts, die Verteidigungsrechte und die Schlussfolgerung der Verwaltungsführer Nr. 103 J/77.

Der Kläger bringt schließlich vor, dass die Entscheidung, seine Versetzung zur EBDD abzulehnen, rechtswidrig sei, da sie auf eine ihrerseits rechtswidrige Entscheidung, nämlich die Entscheidung, ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, gestützt sei.

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