Language of document : ECLI:EU:T:2014:862





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 8. Oktober 2014 –
Laboratoires Polive/HABM – Arbora & Ausonia (DODIE)

(Rechtssache T‑77/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DODIE – Ältere nationale Wortmarke DODOT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Abänderungsbefugnis“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 18, 19, 46)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken DODIE und DODOT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 26-29, 45, 49)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 3) (vgl. Rn. 62)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Oktober 2012 (Sache R 1949/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Arbora & Ausonia, SLU und den Laboratoires Polive

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. Oktober 2012 (Sache R 1949/2011‑2) wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Laboratoires Polive.

4.

Die Arbora & Ausonia, SLU trägt ihre eigenen Kosten.