Language of document : ECLI:EU:T:2014:889





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Oktober 2014 –
Federación Española de Hostelería/EACEA

(Rechtssache T‑340/13)

„Nichtigkeitsklage – Programm im Bereich des lebenslangen Lernens – Vertrag über das Projekt ‚Virtueller Simulator für das Erlernen von Sprachen für die Beschäftigten der Tourismusbranche (e-client)‘ – Vorabinformationsschreiben – Vertragliche Natur des Rechtsstreits – Nicht anfechtbare Handlung – Fehlende Umdeutung des Vertrags – Unzulässigkeit“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Rechtsgrundlage einer Klage – Wahl Sache des Klägers und nicht des Unionsrichters – Beurteilung der Zulässigkeit auf der Grundlage der vom Kläger getroffenen Wahl (vgl. Rn. 19-23)

2.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV und 288 AEUV) (vgl. Rn. 26-33)

3.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Umdeutung der Klage – Voraussetzungen – Kläger, der die Umdeutung nicht ausdrücklich beantragt hat – Klage, die auf keinen Klagegrund gestützt ist, der aus einer Verletzung der für das Vertragsverhältnis geltenden Regeln hergeleitet ist – Ausschluss der Umdeutung (Art. 263 AEUV und 272 AEUV) (vgl. Rn. 34-37)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Vorabinformationsschreibens der EACEA vom 5. April 2013, mit dem die Klägerin darüber informiert wurde, dass sie infolge der Ergebnisse der Auditprüfung des Projekts „Virtueller Simulator für das Erlernen von Sprachen für die Beschäftigten der Tourismusbranche (e-client)“ einen Betrag von 181 686,11 Euro zurückzuzahlen habe

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Federación Española de Hostelería trägt die Kosten.