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Klage, eingereicht am 11. November 2015 – Frame/HABM - Bianca-Moden (BIANCALUNA)

(Rechtssache T-627/15)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Frame Srl (San Giuseppe Vesuviano, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Borghese, R. Giordano und E. Montelione)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bianca-Moden GmbH & Co. KG (Ochtrup, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „BIANCALUNA“ – Anmeldung Nr. 11 251 808.

Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 7. August 2015 in der Sache R 2952/2014-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, und/oder

die Sache zur ordnungsgemäßen Prüfung der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Bianca-Moden GmbH & Co. KG eingereichten Benutzungsnachweise an das HABM zurückzuverweisen;

dem HABM die Kosten des Verwaltungsverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung abzuändern, so dass die folgenden Waren der Klasse 25 eingetragen werden: Leibwäsche, Pyjamas, T-Shirts, Slips und Unterwäsche.

Angeführte Klagegründe

Falsche Auslegung der Verordnung Nr. 207/2009, indem nur ein älteres Recht ausgewählt wurde;

Falsche Auslegung der Verordnung Nr. 207/2009 bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den Vergleichszeichen.

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