Language of document : ECLI:EU:T:2016:631





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2016 –

Spa Monopole/EUIPO – YTL Hotels & Properties (SPA VILLAGE)

(Rechtssache T-625/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke SPA VILLAGE – Ältere Benelux-Wortmarke SPA – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Wertschätzung der Marke im Mitgliedstaat oder in der Union – Begriff – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 21-23, 29)

2.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 24, 25, 61, 62)

3.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Wortmarken SPA VILLAGE und SPA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 28, 58, 64, 65, 69, 70)

4.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Zweck – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 42, 63)

5.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzung – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 45, 47, 48)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. September 2015 (Sache R 1954/2013‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Spa Monopole, compagnie fermière de Spa, und YTL Hotels & Properties

Tenor

1.

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11. September 2015 (Sache R 1954/2013-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV und der YTL Hotels & Properties Sdn Bhd wird aufgehoben, soweit damit der Widerspruch gegen die Eintragung der Unionswortmarke SPA VILLAGE für die „Belieferung mit Speisen und Getränken; Verpflegung von Gästen in Cafés; Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Verpflegung von Gästen in Snackbars; Verpflegung von Gästen in Selbstbedienungsrestaurants; Hotelrestaurantbetrieb; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Catering und Bankettservice; Barbetrieb; Betrieb einer Bar; Dienstleistungen von Hotels“ der Klasse 43 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung zurückgewiesen wird.

2.

Das EUIPO und YTL Hotels & Properties tragen die Kosten.