Language of document : ECLI:EU:T:2017:781





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. November 2017 – Frame/EUIPO – Bianca-Moden (BiancalunA)

(Rechtssache T628/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke BiancalunA – Zurückweisung – Ältere nationale Bildmarke bianca – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Identität der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Aufhebung oder Abänderung aus Gründen, die nach der Verkündung der Entscheidung zutage getreten sind – Nichteinbeziehung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2 und Art. 76)

(vgl. Rn. 24)

2.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen nach der Entscheidung der Beschwerdekammer – Folgen

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 188; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 43 Abs. 1)

(vgl. Rn. 25-28)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken BiancalunA und bianca

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art.8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 36, 37, 41, 57, 67, 79, 80)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. August 2015 (Sache R 2720/2014‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Bianca-Moden und Frame

Tenor

1.

Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 7. August 2015 (Sache R 2720/2014‑5) wird aufgehoben.

2.

Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Frame Srl.

3.

Die Bianca-Moden GmbH & Co. KG trägt ihre eigenen Kosten.