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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018 – Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission

(Rechtssache T-630/15)1

(Staatliche Beihilfen – Öffentliche Finanzierung der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt – Einzelbeihilfen – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird und die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Begriff der staatlichen Beihilfe – Beeinträchtigung des Wettbewerbs und Beeinträchtigungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Voraussetzungen für die Vereinbarkeit – Beihilfe zur Förderung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischen Interesse – Notwendigkeit der Beihilfe – Anreizeffekt – Verhältnismäßigkeit der Beihilfe – Ernsthafte Schwierigkeiten, die die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens rechtfertigten – Begründungspflicht – Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Scandlines Danmark ApS (Kopenhagen, Dänemark) und Scandlines Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältinnen L. Sandberg-Mørch und M.-E. Vitali, dann Rechtsanwältin L. Sandberg-Mørch)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati, L. Flynn und S. Noë)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerinnen: Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. (Stuttgart, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Hohmuth) und Föreningen Svensk Sjöfart (Göteborg, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Sandberg-Mørch und J. Buendía Sierra)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Thorning, dann J. Nymann-Lindegren, im Beistand von Rechtsanwalt R. Holdgaard)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 5023 final der Kommission vom 23. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe SA.39078 (2014/N) (Dänemark) betreffend die Finanzierung des Projekts Feste Fehmarnbeltquerung (ABl. 2015, C 325, S. 5)

Tenor

Der Beschluss C(2015) 5023 final der Kommission vom 23. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe SA.39078 (2014/N) (Dänemark) betreffend die Finanzierung des Projekts Feste Fehmarnbeltquerung (ABl. 2015, C 325, S. 5) wird für nichtig erklärt, soweit die Kommission beschlossen hat, keine Einwände gegen die vom Königreich Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der festen Fehmarnbeltquerung gewährten Maßnahmen zu erheben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Scandlines Danmark ApS und der Scandlines Deutschland GmbH.

Das Königreich Dänemark, die Föreningen Svensk Sjöfart und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eV tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 59 vom 15.2.2016.