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Klage, eingereicht am 19. Januar 2011 - Bank Refah Kargaran/Rat

(Rechtssache T-24/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Bank Refah Kargaran (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Thouvenin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss 2010/644/GASP vom 25. Oktober 2010 für nichtig zu erklären, soweit dieser sie betrifft;

die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 für nichtig zu erklären, soweit diese sie betrifft;

den Beschluss 2010/413/GASP für auf die Klägerin nicht anwendbar zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die von der Klägerin vorgebrachten Klagegründe und wesentlichen Argumente stimmen im Wesentlichen mit denjenigen, die in der Rechtssache Export Development Bank of Iran/Rat (T-4/11) geltend gemacht werden, überein oder entsprechen ihnen.

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