Klage, eingereicht am 17. Dezember 2010 - Zenato/HABM - Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Verona (RIPASSA)
(Rechtssache T-595/10)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Kläger: Alberto Zenato (Verona, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Rizzoli)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Verona (Verona, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
- die vorliegende Klageschrift in Verbindung mit ihren Anlagen für zulässig zu erklären;
- die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben, soweit die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird und die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben werden;
- infolgedessen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung zu bestätigen;
- dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "RIPASSA" (Anmeldung Nr. 106 955) für Waren in Klasse 33.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Verona (Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Verona).
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische Wortmarke "VINO DI RIPASSO" (Nr. 528 778) für Waren in Klasse 33.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung des Vorgangs an die Widerspruchsabteilung.
Klagegründe: Verletzung und unrichtige Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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