Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 16. November 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf – Deutschland) – EM/Roompot Service BV
(Rechtssache C-497/22, Roompot Service)1
(Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung [EU] Nr. 1215/2012 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 24 Nr. 1 Abs. 1 – Rechtsstreitigkeiten über die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen – Zwischen einer Privatperson und einem Tourismusunternehmen, das einen Ferienpark betreibt, geschlossener Vertrag über die kurzzeitige Gebrauchsüberlassung eines Bungalows in diesem Ferienpark)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: EM
Beklagte: Roompot Service BV
Tenor
Art. 24 Nr. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
ist dahin auszulegen, dass
ein Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Tourismusunternehmen, mit dem das Unternehmen eine in einem von ihm betriebenen Ferienpark gelegene Ferienwohnung zum kurzzeitigen persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellt und der über die Gebrauchsüberlassung dieser Wohnung hinaus die Erbringung einer Gesamtheit von Dienstleistungen gegen einen Gesamtpreis umfasst, nicht unter die Wendung „Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.
____________
1 ABl. C 389 vom 10.10.2022.