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BESCHLUSS DER PRÄSIDENTIN
DER SECHSTEN KAMMER DES GERICHTS

28. Oktober 2021(*)

„Streichung“

In der Rechtssache T-708/20

TrekStor Ltd mit Sitz in Hong Kong (China), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, A. Schönfleisch und N. Willich,

Klägerin,

gegen

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch S. Scardocchia und E. Markakis als Bevollmächtigte,

Beklagter,

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. September 2020 (Sache R 561/2020‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens e.Gear als Unionsmarke.


1        Mit Schreiben, das am 5. Oktober 2021 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.

2        Mit Schreiben, das am 7. Oktober 2021 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte mitgeteilt, dass er keine Stellungnahme zur Klagerücknahme abgeben möchte, und hat beantragt, die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

3        Nach Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage oder einen Antrag zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

4        Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen, und der Klägerin sind ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten aufzuerlegen.

Aus diesen Gründen hat

DIE PRÄSIDENTIN DER SECHSTEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen:

1.      Die Rechtssache T708/20 wird im Register des Gerichts gestrichen.

2.      Die TrekStor Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Luxemburg, den 28. Oktober 2021

Der Kanzler

 

Die Präsidentin

E. Coulon

 

 A. Marcoulli


* Verfahrenssprache: Deutsch.