Language of document :

Urteil des Gerichts vom 29. September 2021 – TUIfly/Kommission

(Rechtssache T-619/18)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente eines Verfahrens zur Kontrolle staatlicher Beihilfen – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter – Überwiegendes öffentliches Interesse)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: TUIfly GmbH (Langenhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giesberts und M. Gayger)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Blanck und F. Erlbacher)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2018) 5432 final der Kommission vom 3. August 2018, mit dem der Klägerin der Zugang zu Dokumenten des Verwaltungsverfahrens betreffend die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.24221 (2011/C) (ex 2011/NN) für den Flughafen Klagenfurt, Ryanair und andere Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, verweigert wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die TUIfly GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

____________

1     ABl. C 436 vom 3.12.2018.