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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2014 – Stahlwerk Bous/Kommission

(Rechtssache T-172/14 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Dringlichkeit – Fumus boni iuris)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Stahlwerk Bous GmbH (Bous, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Höfler, C. Kahle und V. Winkler)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Der Beschluss vom 7. April 2014, Stahlwerk Bous/Kommission (T-172/14 R), wird aufgehoben.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.