Language of document : ECLI:EU:T:2015:607





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. September 2015 –

Pérez Gutiérrez/Kommission

(Rechtssache T‑168/14)

„Außervertragliche Haftung – Öffentliche Gesundheit – Richtlinie 2001/37/EG – Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen – Von der Kommission als gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen vorgeschlagene Farbfotografien – Entscheidung 2003/641/EG – Unbefugte Verwendung des Bildnisses einer verstorbenen Person – Persönlicher Schaden der Witwe der verstorbenen Person“

1.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Verpflichtung des Richters, sie in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen – Fehlen – Nichtvorliegen einer dieser Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 21, 22)

2.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Begriff – Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens – Einbeziehung (Art. 340 Abs. 2 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7) (vgl. Rn. 30-33)

3.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Dem Kläger obliegende Beweislast – Beurteilung der Beweiskraft eines Dokuments – Kriterium – Glaubhaftigkeit der vorgelegten Beweismittel (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 50)

Gegenstand

Klage, gerichtet zum einen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die unbefugte Verwendung des Bildnisses ihres verstorbenen Ehegatten unter den von der Kommission für die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen vorgeschlagenen Fotografien gemäß Art. 5 Abs. 3 Unterabs. 1 der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (ABl. L 194, S. 26) und der Entscheidung 2003/641/EG der Kommission vom 5. September 2003 über die Verwendung von Farbfotografien oder anderen Abbildungen als gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen (ABl. L 226, S. 24) entstanden sein soll, und zum anderen auf Streichung des Bildnisses ihres verstorbenen Ehegatten sowie auf Untersagung seiner Verwendung in der Europäischen Union

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Ana Pérez Gutiérrez trägt die Kosten.