Urteil des Gerichts vom 11. Oktober 2016 – Søndagsavisen/Kommission
(Rechtssache T-167/14)1
(Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung zugunsten der Produktion und Innovation im Bereich der Printmedien – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Verfahrensrechte der Beteiligten – Keine ernsthaften Schwierigkeiten – Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Dänisch
Parteien
Klägerin: Søndagsavisen A/S (Søborg, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte M. Honoré und C. Fornø, dann Rechtsanwalt M. Honoré)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Grønfeldt und B. Stromsky)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: C. Thorning im Beistand von Rechtsanwalt R. Holdgaard)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 7870 final der Kommission vom 20. November 2013 über die vom Königreich Dänemark angemeldete staatliche Beihilfenregelung SA.36366 (2013/N) zugunsten der Produktion und Innovation im Bereich der Printmedien
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Søndagsavisen A/S trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 223 vom 14.7.2014.