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Vorabentscheidungsersuchen des Općinski sud u Novom Zagrebu (Kroatien), eingereicht am 11. September 2015 – Ibrica Zulfikarpašić/Slaven Gajera

(Rechtssache C-484/15)

Verfahrenssprache: Kroatisch

Vorlegendes Gericht

Općinski sud u Novom Zagrebu, stalna služba u Samoboru

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Ibrica Zulfikarpašić

Beklagter: Slaven Gajer

Vorlagefrage

Sind die Bestimmungen des Zwangsvollstreckungsgesetzes über den Europäischen Vollstreckungstitel mit der Verordnung Nr. 805/2004 vereinbar, umfasst also in der Republik Kroatien der Begriff „Gericht“ in Bezug auf den Erlass eines Vollstreckungsbefehls aufgrund einer Urkunde im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens die Notare, können die Notare für rechtskräftige und vollstreckbare Vollstreckungsbefehle, die auf öffentliche Urkunden gestützt sind, Bestätigungen als Europäischer Vollstreckungstitel ausstellen, also Bestätigungen, die ausgestellt werden, wenn die genannten Voll