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Klage, eingereicht am 21. Januar 2008 - Aayhan u. a. / Parlament

(Rechtssache F-10/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Laleh Aayhan (Straßburg, Frankreich) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Blindauer)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007, mit der die Beschwerde der Kläger vom 21. Juni 2007, die auf Umdeutung sämtlicher mit diesem Organ auf bestimmte Zeit geschlossener Verträge in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit gerichtet war, zurückgewiesen worden ist

Anträge

Die Kläger beantragen,

die ausdrückliche Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments als Anstellungsbehörde vom 25. Oktober 2007 über die Zurückweisung einer Beschwerde, die am 27. Juni 2007 beim Parlament eingegangen ist, aufzuheben;

sämtliche zwischen den Klägern und dem Europäischen Parlament auf bestimmte Zeit geschlossenen Verträge als einen einzigen Vertrag auf unbestimmte Zeit zu betrachten, der über den 1. Januar 2007 hinaus gilt;

sämtliche klagenden Bediensteten mit Verträgen auf unbestimmte Zeit im Dienst des Europäischen Parlaments wiederzuverwenden;

allen klagenden Bediensteten für sämtliche Zeiten, während deren diese seit Beginn ihrer Beschäftigung gearbeitet haben, eine Entschädigung in Höhe des Anspruchs auf bezahlten Urlaub zu gewähren, den sie durch ihre Arbeit erworben haben;

den Klägern zu bestätigen, dass sie die Entscheidung vom 20. April 2007 als Zurückweisung einer Beschwerde ansehen und bereits das Gericht für den öffentlichen Dienst angerufen haben.

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