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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 22. Oktober 2009 - Aayhan u. a./Parlament

(Rechtssache F-10/08)1

(Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Laleh Aayhan (Straßburg, Frankreich) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Blindauer)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Mustapha-Pacha und R. Ignătescu, dann R. Ignătescu und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007, mit der die Beschwerde der Kläger vom 21. Juni 2007, die auf Umdeutung sämtlicher zwischen den Klägern und diesem Organ auf bestimmte Zeit geschlossener Verträge in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit gerichtet war, zurückgewiesen worden ist

Tenor des Beschlusses

In der Rechtssache F-10/08, Aayhan u. a./Parlament, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

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1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 70.