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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 4. November 2008 - Van Beers/Kommission

(Rechtssache F-126/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung -Leistungsnachweisverfahren - Verfahren 2006 - Nichtaufnahme in die Liste der vorausgewählten Beamten - Art. 45a des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Isabelle Van Beers (Woluwé-St-Étienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 2007, mit der die Bewerbung der Klägerin für das Leistungsnachweisverfahren 2006 abgelehnt wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 22 vom 26.1.2008, S. 57.