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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Sumika Fine Chemicals Co. Ltd gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 7. Februar 2002

(Rechtssache T-23/02)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Sumika Fine Chemicals Co. Ltd hat am 7. Februar 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Martin Klusmann und Vanessa Turner von der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer, Düsseldorf (Deutschland).

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung C(2001) 3695 endg. der Beklagten vom 21. November 2001 in der Sache Nr. COMP/E-1/37.512 ( Vitamine, soweit diese die Sumika Fine Chemicals Co. Ltd betrifft, für nichtig zu erklären;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-22/02 (Sumitomo Chemical/Kommission, noch nicht im ABl. veröffentlicht).

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