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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Maddalena Lebedef-Caponi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 7. Februar 2002

(Rechtssache T-24/02)

Verfahrenssprache: Französisch

Maddalena Lebedef-Caponi, wohnhaft in Senningerberg (Großherzogtum Luxemburg), hat am 7. Februar 2002 eine Klage gegen die Kommission der EuropäischenGemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Gilles Bounéou, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die ausdrückliche Entscheidung Nr. 40263 vom 6. November 2001 aufzuheben, mit der die Anstellungsbehörde auf die Beschwerde Nr. 334/01 der Klägerin vom 18. Juli 2001 geantwortet und die Entschädigung für den ihr entstandenen immateriellen Schaden auf 1 500 Euro festgesetzt hat;

(der Klägerin als Ersatz des ihr durch die verspätete Erstellung (verspätete Einfügung in ihre Personalakte) ihrer Beurteilung für den Zeitraum 1993 ( 1995 und die verspätete Erstellung ihrer Beurteilungen für die Zeiträume 1995 ( 1997 und 1997 ( 1999 entstandenen immateriellen Schadens einen Betrag von 800 000 BEF, nunmehr erhöht auf 1 000 000 BEF, zuzusprechen;

(der Beklagten die der Klägerin entstandenen Aufwendungen, Kosten und Honorare aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin macht geltend, dass ihr durch eine Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Pflicht zur Loyalität und Zusammenarbeit bei der Erstellung ihrer aufeinander folgenden Beurteilungen ein immaterieller Schaden entstanden sei. Außerdem wiederholten sich diese Fehler und offenbarten eine böswillige Einstellung.

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