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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 2008 - Guigard/Kommission

(Rechtssache T-301/05)1

(Außervertragliche Haftung - Keine Verlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags - Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission - Zuständigkeit des Gerichts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Philippe Guigard (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume, dann Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Martin und K. Herrmann, dann F. Dintilhac und G. Boudot)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch ein Fehlverhalten der Kommission bei der Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags entstanden sein soll, den er mit ihr im Rahmen der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten technischen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der Republik Niger geschlossen hatte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Philippe Guigard trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 271 vom 29.10.2005.