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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2009 - Zypern/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-300/05 und T-316/05)1

(Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Übergangsmaßnahmen aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten - Verordnung [EG] Nr. 651/2005 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Verspätung - Änderung einer Verordnungsbestimmung - Wiedereröffnung der Möglichkeit, gegen diese Bestimmung und alle Bestimmungen, die mit ihr eine Einheit bilden, Klage zu erheben - Unzulässigkeit - Verordnung [EG] Nr. 832/2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose - Einrede der Rechtswidrigkeit - Zuständigkeit - Diskriminierungsverbot - Berechtigtes Vertrauen - Nichtigkeitsklage - Verhältnismäßigkeit - Begründung - Keine Rückwirkung - Kollegialprinzip)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Republik Zypern (Prozessbevollmächtigte: P. Kliridis, K. Lykourgos und A. Pantazi-Lamprou)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Visaggio und H. Tserepa-Lacombe, dann T. van Rijn und H. Tserepa-Lacombe)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Republik Estland (Rechtssache T-316/05) (Prozessbevollmächtigter: L. Uibo) und Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: E. Balode-Buraka)

Gegenstand

In der Rechtssache T-300/05 Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 651/2005 der Kommission vom 28. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 108, S. 3) und in der Rechtssache T-316/05 Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (ABl. L 138, S. 3)

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Republik Zypern trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Die Republik Estland und die Republik Lettland tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 271 vom 29.10.2005.