Klage, eingereicht am 21. März 2014 – Atlantic Multipower Germany/HABM – Nutrichem Diät + Pharma (NOxtreme)
(Rechtssache T-186/14)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Atlantic Multipower Germany GmbH & Co. OHG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Berlit)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nutrichem Diät + Pharma GmbH (Roth, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Januar 2014 in der Sache R 764/2013-4 aufzuheben;
die Entscheidung der Löschungsabteilung vom 12. April 2013 (Aktenzeichen: 6333C) aufzuheben;
dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „NOxtreme“ für Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32 – Gemeinschaftsmarke Nr. 10 177 889
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Nutrichem Diät + Pharma GmbH
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationale und Gemeinschaftsbildmarke, die das Wortelement „X-TREME“ enthalten, für Waren der Klassen 5, 29 und 32
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 57 Abs. 2 und 3 i.V.m. Art. 42 abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009