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Klage, eingereicht am 21. März 2014 – Atlantic Multipower Germany/HABM – Nutrichem Diät + Pharma (NOxtreme)

(Rechtssache T-186/14)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Atlantic Multipower Germany GmbH & Co. OHG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Berlit)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nutrichem Diät + Pharma GmbH (Roth, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Januar 2014 in der Sache R 764/2013-4 aufzuheben;

die Entscheidung der Löschungsabteilung vom 12. April 2013 (Aktenzeichen: 6333C) aufzuheben;

dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „NOxtreme“ für Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32 – Gemeinschaftsmarke Nr. 10 177 889

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Nutrichem Diät + Pharma GmbH

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationale und Gemeinschaftsbildmarke, die das Wortelement „X-TREME“ enthalten, für Waren der Klassen 5, 29 und 32

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 57 Abs. 2 und 3 i.V.m. Art. 42 abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009