Klage, eingereicht am 20. März 2014 – Sonova Holding/HABM (Flex)
(Rechtssache T-187/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Sonova Holding AG (Stäfa, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: C. Hawkes, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Dezember 2013 in der Sache R 357/2013-2 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke „Flex“ für Waren der Klasse 10 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 866 887.
Entscheidung des Prüfers: Angemeldete Marke ist nicht eintragungsfähig.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.