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Klage, eingereicht am 14. März 2014 – Freitas/Parlament und Rat

(Rechtssache T-185/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: José Freitas (Porto, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-P. Hordies)

Beklagte: Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“), veröffentlicht am 28. Dezember 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 354, S. 132) für nichtig zu erklären;

den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Verstoß gegen Art. 49 AEUV, da der Beruf des Notars in den Anwendungsbereich des Art. 49 AEUV über die Niederlassungsfreiheit falle und keine Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Art. 51 AEUV darstelle. Der Beruf des Notars könne daher nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG1 ausgeschlossen werden.

Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil durch staatlichen Hoheitsakt bestellte Notare allgemein und ausnahmslos vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG ausgeschlossen seien.

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1 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22).