Language of document : ECLI:EU:T:2016:740





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2016 –
Gul Ahmed Textile Mills/Rat

(Rechtssache T199/04 RENV)

„Dumping – Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan – Rechtsschutzinteresse – Einleitung der Untersuchung – Rechnerisch ermittelter Normalwert – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht – Anspruch auf rechtliches Gehör im Zuge einer Anhörung – Vergleich zwischen Normalwert und Ausfuhrpreis – Erstattung von Einfuhrabgaben – Anpassung – Schaden – Kausalzusammenhang – WTO‑Recht“

1.      Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Begriff – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Klage, die geeignet ist, dem Kläger einen Vorteil zu verschaffen – Interesse, das bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen muss – Dem Kläger obliegende Beweislast – Klage gegen eine Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Auslaufen der Antidumpingzölle während des Verfahrens

(Art. 263 AEUV und 266 Abs. 1 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts [2015], Art. 131 Abs. 1; Verordnung Nr. 397/2004 des Rates)

(vgl. Rn. 45-60)

2.      Völkerrechtliche Verträge – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation – GATT 1994 – Unmöglichkeit, sich auf die WTO-Übereinkommen zu berufen, um die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts in Frage zu stellen – Ausnahmen – Unionsrechtsakt, mit dem ihre Umsetzung sichergestellt werden soll oder der ausdrücklich und speziell auf sie verweist

(vgl. Rn. 71, 72)

3.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einleitung der Untersuchung – Voraussetzungen – Ausreichende Beweismittel für das Vorliegen eines Dumpings und der damit zusammenhängenden Schädigung – Genügen der in dem Antrag enthaltenen Informationen – Verpflichtungen, die sich für die Kommission bei der Beurteilung dieser Informationen ergeben – Umfang – Auslegung im Licht des GATTAntidumping-Übereinkommens von 1994 – Gerichtliche Überprüfung – Umfang

(Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, „Antidumpingübereinkommen von 1994“, Art. 5.1 bis 5.9; Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1972/2002 geänderten Fassung, Art. 5)

(vgl. Rn. 88-107, 115-117)

4.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schädigung – Feststellung des Kausalzusammenhangs – Verpflichtungen der Organe – Berücksichtigung von Faktoren, die nicht mit dem Dumping zusammenhängen – Abschaffung der früheren Antidumpingzölle und der gewöhnlichen Zölle im Rahmen des Systems allgemeiner Zollpräferenzen – Nichteinbeziehung

(Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1972/2002 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 7)

(vgl. Rn. 107, 173)

5.      Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachten Rügen – Entsprechende Erfordernisse für die Klagebeantwortungen – Bezugnahme auf sämtliche Anlagen – Unzulässigkeit

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts [1991], Art. 44 Abs. 1 Buchst. c und 47 Abs. 1)

(vgl. Rn. 108, 110, 111)

6.      Gerichtliches Verfahren – Vorlegung von Beweisen – Frist – Verspätete Beweisangebote – Voraussetzungen

(Verfahrensordnung des Gerichts [1991], Art. 48 Abs. 1)

(vgl. Rn. 109, 168)

7.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schädigung – Zu berücksichtigende Kriterien – Verpflichtung der Kommission, eine überzeugende Untersuchung der positiven und negativen Faktoren durchzuführen – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, „Antidumpingübereinkommen von 1994“, Art. 3.4; Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1972/2002 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 2, 3 und 5)

(vgl. Rn. 135-140, 142-149)

8.      Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Ersetzung der Begründung des Beschlusses eines Organs – Unzulässigkeit

(Art. 263 AEUV und 264 AEUV)

(vgl. Rn. 141, 161)

9.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schädigung – Feststellung des Kausalzusammenhangs – Verpflichtungen der Organe – Berücksichtigung von Faktoren, die nicht mit dem Dumping zusammenhängen – Ermessen – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen

(Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1972/2002 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 7)

(vgl. Rn. 156-160, 162-164, 169, 170)

10.    Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schädigung – Feststellung des Kausalzusammenhangs – Verpflichtungen der Organe – Berücksichtigung von Faktoren, die nicht mit dem Dumping zusammenhängen – Allgemeine Verpflichtung der Kommission, die Auswirkungen der anderen kausalen Faktoren gemeinsam zu prüfen – Fehlen

(Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, „Antidumpingübereinkommen von 1994“, Art. 3.5; Verordnung Nr. 384/96 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1972/2002 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 7)

(vgl. Rn. 178, 179)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 397/2004 des Rates vom 2. März 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan (ABl. 2004, L 66, S. 1), soweit sie den Kläger betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Gul Ahmed Textile Mills Ltd trägt die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.