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Amtsblattmitteilung

 

Klage des José Félix Merladet gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Mai 2004

(Rechtssache T-198/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

José Félix Merladet, wohnhaft in Overijse (Belgien), hat am 28. Mai 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Nicolas Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juni 2001 bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Februar 2004, mit der seine Beschwerde ausdrücklich zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

der Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf eine Fehlerhaftigkeit des Beurteilungsverfahrens. Er habe im Beurteilungszeitraum bei der Delegation der Kommission in Neu-Delhi (Indien) und in Maputo (Mosambik) gearbeitet und sei verschiedenen Vorgesetzten unterstellt gewesen. Nach seiner Auffassung berücksichtigt die Beurteilung der beruflichen Entwicklung nicht im angemessenen Verhältnis die Bewertungen dieser Vorgesetzten, für die er länger als einen Monat gearbeitet habe.

Der Kläger beruft sich darüber hinaus auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und das Fehlen einer Begründung.

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