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Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus - Finnland) – in dem Verfahren auf Antrag von C

(Rechtssache C-122/15)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Grundsatz der Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Art. 2, 3 und 6 – Ungleichbehandlung wegen des Alters – Nationale Regelung, die in bestimmten Fällen für Einkünfte aus Altersrenten eine höhere Besteuerung vorsieht als für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 – Zuständigkeit der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Beteiligter des Ausgangsverfahrens

C

Tenor

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die eine Zusatzsteuer auf Renteneinkünfte vorsieht, nicht in den materiellen Geltungsbereich dieser Richtlinie und folglich auch nicht in den von Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fällt.

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1 ABl. C 171 vom 26.5.2015.