Klage, eingereicht am 4. Oktober 2010 - Département du Gers/Kommission
(Rechtssache T-480/10)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Département du Gers (Auch, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Mabile und J.-P. Mignard)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Beschluss 2010/426/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte Bt11xGA21 (SYN-BTØ11-1xMON-ØØØ21-9) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für nichtig zu erklären;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
In der vorliegenden Rechtssache werden dieselben oder im Wesentlichen ähnliche Klagegründe und Argumente vorgebracht wie im Rahmen der Rechtssache T-478/10, Département du Gers/Kommission.
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