Klage, eingereicht am 26. Januar 2007 - Olivier Chassagne / Kommission
(Rechtssache F-8/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Olivier Chassagne (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Y. Minatchy)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidungen der Kommission vom 23. Juni 2006 und vom 27. Oktober 2006 aufzuheben und die Maßnahmen zu treffen, die sich für ihn daraus ergeben;
alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung seiner Rechte und Interessen zu erlassen;
die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von einem Euro zu verurteilen;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit den angefochtenen Entscheidungen hat die Kommission den Kläger, einen zu dieser Zeit zu 50 % für Gewerkschaftszwecke abgeordneten Beamten der GD TREN, für das Beförderungsverfahren 2006 von der Liste dieser GD auf die "Liste A* 10 des Anhangs IV" übertragen.
Der Kläger stützt seine Klage insbesondere darauf, dass diese Entscheidungen den Grundsatz der Begründungspflicht verletzten, keine Rechtsgrundlage hätten und Art. 6 Abs. 3 Buchst. b der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 43 des Statuts nicht beachteten.
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